BAFA: Förderung von Luft/Luft-Wärmepumpen
Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mitteilt, ist zum 01. Januar 2021 die Zuschussvariante der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestartet. Im Zuge der neuen Förderrichtlinie BEG EM werden ab sofort auch Luft/Luft-Wärmepumpen, als Einzelmaßnahme (EM) im Rahmen der Förderung erneuerbarer Energien für Heizungen, mit bis zu 25 Prozent bezuschusst. Die Zuschüsse nach der BEG EM können seit dem 02.01.2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) online beantragt werden.
BEG: Ein Antrag für alle Förderungen
Die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien wird mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erstmals unter einem Dach zusammengeführt. Zukünftig reicht ein Antrag aus, um Förderangebote für effiziente Energien nutzen zu können. Die BEG ersetzt die bestehenden Programme CO2-Gebäudesanierungsprogramm (EBS-Programme), Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt (MAP), Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und Heizungsoptimierungsprogramm (HZO).
Das Förderprogramm "Heizen mit Erneuerbaren Energien" beim BAFA, das Teile des Marktanreizprogrammes für den Wärmemarkt (MAP) beinhaltete, wurde Ende 2020 eingestellt. Ersetzt wird das Programm mit der Bundesförderung für effiziente Energien und dessen Teilprogramm für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Die Fördersätze bleiben gleich, wobei die Fördermaßnahmen u.a. für Wärmepumpen erweitert wurden.
Luft/Luft-Wärmepumpen jetzt bis zu 25 Prozent Förderung
Bis 31.12.20 war die Förderung von Klimageräten durch eine Klausel des BAFA beschränkt: „Bitte beachten Sie, dass Luft/Luft-Wärmepumpen sowie sonstige Wärmepumpen, die die erzeugte Wärme direkt an die Luft übertragen, nicht gefördert werden können.“
Zum 01.01.21 wurde diese Einschränkung aufgehoben und auch Luft/Luft-Wärmepumpen sind über die Einzelmaßnahmen förderfähig. Die Förderung beträgt bis zu 25 Prozent , wenn - wie bei anderen Wärmepumpen - mehr als 50 Prozent der erzeugten Energie für Raumheizung oder die kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung genutzt wird.
Empfohlen wird die Installation von Wärmepumpen mit natürlichen oder synthetischen Kältemitteln mit einem geringen Treibhauspotential (GWP).
Wärmepumpen mit Luft als Wärmequelle sind unter folgenden (technischen) Voraussetzungen förderfähig.
Mindestvoraussetzungen:
Mindestinvestitionsvolumen 2.000 Euro (brutto)
Wärmepumpen ≤ 12 kW (Wärmequelle Luft)
Raumheizungs-Energieeffizienz (ns) mind. 181%*
Heiz-/ Kühlleistung max. 12 kW
Effizienzklasse A++ oder A+++
Wärmepumpen > 12 kW (alle Wärmequellen)
Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad (ns,h) mind. 150%*
*Alle Wärmepumpen, die in der Liste " Wärmepumpen mit Prüf-/Effiziensnachweis "
aufgeführt sind, erfüllen automatisch die geforderten Effizienzvoraussetzungen.
Förderfähige Luft/Luft-Wärmepumpen bei KAFiT
Elektrisch betriebene Wärmepumpen müssen durch ein nach ISO 17025 akkreditiertes Prüfinstitut getestet worden sein. Dies gilt ebenso für alle Wärmepumpen die mit der Wärmequelle Luft betrieben werden.
Durch den Einsatz einer Luft/Luft-Wärmepumpe mit entsprechendem Prüfnachweis können Antragsteller von bis zu 25 Prozent Bundesförderung profitieren.
Lassen Sie sich zu den von uns empfohlenen förderfähigen Luft/Luft-Wärmepumpen beraten.
BAFA: Förderung von Luft/Luft-Wärmepumpen
Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mitteilt, ist zum 01. Januar 2021 die Zuschussvariante der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestartet.
Im Zuge der neuen Förderrichtlinie BEG EM werden ab sofort auch Luft/Luft - Wärmepumpen, als Einzelmaßnahme (EM) im Rahmen der Förderung erneuerbarer Energien für Heizungen, mit bis zu 25 Prozent bezuschusst. Die Zuschüsse nach der BEG EM können seit dem 02.01.2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) online beantragt werden.
BEG: Ein Antrag für alle Förderungen
Die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien wird mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erstmals unter einem Dach zusammengeführt. Zukünftig reicht ein Antrag aus, um Förderangebote für effiziente Energien nutzen zu können. Die BEG ersetzt die bestehenden Programme CO2-Gebäudesanierungsprogramm (EBS-Programme), Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt (MAP), Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und Heizungsoptimierungsprogramm (HZO).
Das Förderprogramm "Heizen mit Erneuerbaren Energien" beim BAFA, das Teile des Marktanreizprogrammes für den Wärmemarkt (MAP) beinhaltete, wurde Ende 2020 eingestellt. Ersetzt wird das Programm mit der Bundesförderung für effiziente Energien und dessen Teilprogramm für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Die Fördersätze bleiben gleich, wobei die Fördermaßnahmen u.a. für Wärmepumpen erweitert wurden.
Luft/Luft-Wärmepumpen jetzt bis zu 25 Prozent Förderung
Bis 31.12.20 war die Förderung von Klimageräten durch eine Klausel des BAFA beschränkt: „Bitte beachten Sie, dass Luft/Luft-Wärmepumpen sowie sonstige Wärmepumpen, die die erzeugte Wärme direkt an die Luft übertragen, nicht gefördert werden können.“
Zum 01.01.21 wurde diese Einschränkung aufgehoben und auch Luft/Luft-Wärmepumpen sind über die Einzelmaßnahmen förderfähig. Die Förderung beträgt bis zu 35 Prozent , wenn - wie bei anderen Wärmepumpen - mehr als 50 Prozent der erzeugten Energie für Raumheizung oder die kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung genutzt wird.
Empfohlen wird die Installation von Wärmepumpen mit natürlichen oder synthetischen Kältemitteln mit einem geringen Treibhauspotential (GWP).
Wärmepumpen mit Luft als Wärmequelle sind unter folgenden (technischen) Voraussetzungen förderfähig.
Mindestvoraussetzungen:
Mindestinvestitionsvolumen 2.000 Euro (brutto)
Wärmepumpen ≤ 12 kW (Wärmequelle Luft)
Raumheizungs-Energieeffizienz (ns) mind. 181%*
Heiz-/ Kühlleistung max. 12 kW
Effizienzklasse A++ oder A+++
Wärmepumpen > 12 kW (alle Wärmequellen)
Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad (ns,h) mind. 150%*
*Alle Wärmepumpen, die in der Liste " Wärmepumpen mit Prüf-/Effiziensnachweis " aufgeführt sind, erfüllen automatisch die geforderten Effizienzvoraussetzungen.
Förderfähige Luft/Luft-Wärmepumpen bei KAFiT
Elektrisch betriebene Wärmepumpen müssen durch ein nach ISO 17025 akkreditiertes Prüfinstitut getestet worden sein. Dies gilt ebenso für alle Wärmepumpen die mit der Wärmequelle Luft betrieben werden.
Durch den Einsatz einer Luft/Luft-Wärmepumpe mit entsprechendem Prüfnachweis können Antragsteller von bis zu 25 Prozent Bundesförderung profitieren.
Lassen Sie sich zu den von uns empfohlenen förderfähigen Luft/Luft-Wärmepumpen beraten.
* KAFiT Zertifizierungsnummer 7-8730-61693/2019 gemäß § 6 Chemikalien-Klimaschutzverordnung in Verbindung mit Art. 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067.